Vorsorge

Krebsvorsorgeuntersuchung
im Rahmen des gesetzlichen Leistungskataloges der Krankenkassen


Innerhalb des gesetzlichen Vorsorgeprogramms wird ein umfangreicher diagnostischer Aufwand zur Krebsvorsorge betrieben. Durch rechtzeitige Diagnosestellung einer Krebserkrankung in einem frühen Stadium hat der Patient eine gute Prognose. Falls die Krebserkrankung erst in einem Spätstadium diagnotiziert wird, sinkt die Heilungsmöglichkeit, so daß alle Anstrengungen darauf gerichtet sind, einen Tumor möglichst früh zu diagnostizieren. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen in der Krebsvorsorge zur Früherkennung von Krebs umfasst folgende Untersuchungen:


• Ab dem 20. Lebensjahr: einmal im Jahr eine Genitaluntersuchung mit zytologischem Abstrich des Muttermundes sowie des Gebärmutterhalses

• Für Frauen ab dem 30. Lebensjahr: einmal jährliche Brust- und Hautuntersuchung mit Anamnese zu Beschwerden, Veränderungen, Abtasten von Brust und Lymphknoten der Achselhöhle, des weiteren eine Genitaluntersuchung mit zytologischem Abstrich des Muttermundes sowie des Gebärmutterhalses

• Krebsvorsorge für Frauen ab 50 Jahren: zusätzlich zu den o.a. Leistungen soll einmal jährlich eine digitale Untersuchung des Mastdarms sowie ein Hämoccult-Test, der sog. Briefchenstuhltest, zum Nachweis von Blut im Stuhl durchgeführt werden

• Für Frauen vom 50. bis zum 69. Lebensjahr gilt zusätzlich: alle zwei Jahre erfolgt eine Einladung zum Mammografiescreening

• Die Krebsvorsorge für Frauen ab 55 Jahren umfaßt zweimal im Abstand von zehn Jahren eine Darmspiegelung. Alternativ kann alle zwei Jahre der Hämoccult-Test in Anspruch genommen werden